nähParkgarantie Gebrauchte

Das nähPark Servicecenter - Ihr Ansprechpartner für die Technik

Wenn Sie Ihr Gebrauchtgerät bei uns im nähPark kaufen, entscheiden Sie sich für einen traditionellen Fachhandelsbetrieb mit zuverlässigem technischen Service. Wir kümmern uns um Garantieleistungen, Reparaturen, Kundendienste und organisieren den sicheren Maschinentransport. Darüber hinaus steht Ihnen unser fachkundiges Hotline-Team für technische Fragen gerne zur Verfügung. Guter Kundenservice ist uns ganz besonders wichtig.

Großen Wert legen wir auf eine hohe Kompetenz und eine ständige Weiterbildung unseres Service-Teams, damit wir für Sie stets eine zuverlässige und schnelle Ausführung technischer Arbeiten gewährleisten können. Wir pflegen einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den technischen Abteilungen der Hersteller, haben dadurch immer die aktuellsten Informationen verfügbar und sind selbstverständlich in vollem Umfang zertifiziert.

Rufen Sie an! 

09971 996600


Beim Kauf von gebrauchten Geräten gelten die folgenden Bestimmungen:   

  1. Gewährleistungsberechtigter
    Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gelten im nähPark beim Kauf eines Gebrauchtgeräts grundsätzlich auch für BUSINESS-Kunden.
  2. Gewährleistungsdauer
    Bei gewerblicher Nutzung (für BUSINESS-Kunden) bietet Ihnen der nähPark eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten bei gebrauchten Maschinen.
  3. Leistungen
    Sofern ein Gewährleistungsfall vorliegt, übernehmen wir während der Gewährleistungsfrist nicht nur für private Verbraucher, sondern auch für Sie als BUSINESS-Kunde alle Kosten für Arbeitsleistungen und Ersatzteile. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  4. Herstellergarantie
    Grundsätzlich besteht für BUSINESS-Kunden kein Anspruch auf Leistungen aus der Herstellergarantie, da diese bei gewerblicher Nutzung generell ausgeschlossen ist.
  5. Keine Gewährleistung
    Wir bitten um Verständnis, dass bei durch Verschleiß verursachten Fehlern sowie für Verschleißteile aller Art (z.B. Nadeln, Spulen, Einfädler, Spulenkapseln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Stichplatten, Messer uvm.) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Garne, Vliese) kein Gewährleistungsanspruch entsteht. Dies gilt auch für selbst verursachte Schäden durch Fehlbedienung, ungenügende Pflege, Nichtbeachtung von Wartungs-/Handhabungsvorschriften sowie höhere Gewalt. Ebenso entfallen eventuelle Gewährleistungsansprüche nach unautorisierten technischen Eingriffen oder Verwendung von nicht originalen Zubehörartikeln.

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