Herstellergarantie Singer

Das nähPark Servicecenter - Ihr Ansprechpartner für die Technik

Wenn Sie Ihre neue Maschine bei uns im nähPark kaufen, entscheiden Sie sich für einen traditionellen Fachhandelsbetrieb mit zuverlässigem technischen Service. Wir kümmern uns um Garantieleistungen, Reparaturen, Kundendienste und organisieren den sicheren Maschinentransport. Darüber hinaus steht Ihnen unser fachkundiges Hotline-Team für technische Fragen gerne zur Verfügung. Guter Kundenservice ist uns ganz besonders wichtig.

Großen Wert legen wir auf eine hohe Kompetenz und eine ständige Weiterbildung unseres Service-Teams, damit wir für Sie stets eine zuverlässige und schnelle Ausführung technischer Arbeiten gewährleisten können. Wir pflegen einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den technischen Abteilungen der Hersteller, haben dadurch immer die aktuellsten Informationen verfügbar und sind selbstverständlich in vollem Umfang zertifiziert.

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09971 996600

Garantie und Gewährleistung

A) nähPark-Garantiehinweis   

Der nähPark Diermeier steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für technischen Service, insbesondere auch im Garantie- oder Gewährleistungsfall, zur Verfügung. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Maschine, organisieren für Sie die logistische Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen und sorgen für eine fachgerechte Erledigung technischer Arbeiten – nicht nur im Garantiefall!

Sofern Sie eine Frage oder ein technisches Problem mit Ihrem Gerät haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter in unserem Servicecenter. Wir setzen alles daran, Ihr Anliegen schnell, zuverlässig und sorgfältig zu erledigen.

Garantieanspruch geltend machen
Um den Anspruch auf die nähPark-Garantie geltend zu machen, müssen Sie uns das Produkt nach vorheriger Absprache zusenden bzw. überbringen. Gerne sind wir Ihnen bei der Organisation des Transports bzw. des Versands behilflich. Zusätzlich erforderlich ist die Vorlage des Kaufbelegs. Alle Ansprüche aus Herstellergarantien und gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften gelten uneingeschränkt, die nähPark-Garantie bietet ggf. darüberhinausgehende Leistungen.

Keine Garantie
Wir bitten um Verständnis, dass wir für  Verschleißteile aller Art (z.B. Nadeln, Spulen, Einfädler, Spulenkapseln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Stichplatten, Messer uvm.) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Garne, Vliese) keine Garantie übernehmen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schäden durch Fehlbedienung, ungenügende Pflege, Nichtbeachtung von Wartungs-/Handhabungsvorschriften sowie höhere Gewalt. Auch nach unautorisierten technischen Eingriffen oder Verwendung von nicht originalen Zubehörartikeln übernehmen wir keine Garantie.

Leihgeräte
In begründeten Einzelfällen stellen wir nach unserem Ermessen ein Leihgerät (ggf. kostenpflichtig) zur Verfügung, dies ist eine freiwillige Leistung des nähPark, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Details zu den aktuellen nähPark-Serviceleistungen und zu unserem Abhol- und Bringservice erfragen Sie bitte in unserem Servicecenter. Sie erreichen unseren technischen Support unter der Telefonnummer 09971-996600 (bzw. 0049 9971 996600 aus dem Ausland).

Bei gebrauchten Geräten
gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Garantieberechtigter
    Die nähPark Garantie wird jedem Käufer gewährt, der das Produkt im nähPark zur eigenen privaten Verwendung erwirbt. 
  2. Garantiezeit
    Die nähPark Garantie (für private Verbraucher) gilt für die Dauer von 12 Monaten nach Erhalt des Produkts. Bei gewerblicher Nutzung entfällt diese nähPark-Gebrauchtgerätegarantie, es gilt stattdessen eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
  3. Garantieleistung
    Während der Garantiezeit übernehmen wir (für private Verbraucher) alle Kosten für Arbeitsleistungen und Ersatzteile. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Leistungen aus der Gewährleistung werden bei gewerblicher Nutzung bzw. Kauf als BUSINESS-Kunde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen.

Bei neuen Geräten
gelten die folgenden Bestimmungen:   

  1. Garantieberechtigter
    Für private Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung oder eine darüber hinausgehende Herstellergarantie. Bei einzelnen Produkten ergänzen wir für private Verbraucher spezielle nähPark-Garantieleistungen, auf die wir gesondert hinweisen. BUSINESS-Kunden haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hersteller- oder nähPark-Garantien. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und Herstellergarantiezusagen bleiben hiervon unberührt.
  2. Garantiezeit
    Für BUSINESS-/Geschäftskunden (rechtlich „Unternehmer“), die von unseren günstigen BUSINESS-Preisen für Geschäftskunden profitieren, gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten als vereinbart.  Diese Gewährleistungsfrist gilt auch dann, falls der Hersteller eine Garantie-Zusage für gewerbliche Nutzung komplett ausschließt.
  3. Garantieleistung
    Während der Garantiezeit übernehmen wir (für private Verbraucher) alle Kosten für Arbeitsleistungen und Ersatzteile. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Leistungen aus der Gewährleistung werden bei gewerblicher Nutzung bzw. Kauf als BUSINESS-Kunde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen.

B) Gesetzliche Gewährleistung

Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet ist, so bedeutet das, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware zum Verkaufszeitpunkt frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heißt, dass die Ware die kaufvertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss, weitere eventuell vereinbarte Zusagen erfüllt sein müssen und die Lieferung mengenmäßig korrekt ist. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt grundsätzlich der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung für private Verbraucher nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren entsprechend den AGB im nähPark) geltend machen. Für BUSINESS-Kunden („Unternehmer“ i.S.d.G.) gilt eine Reduzierung der Gewährleistungsfrist für Neugeräte auf 12 Monate, für gebrauchte Maschinen auf 6 Monate. Zu Gunsten des Käufers wird beim Kauf eines Neugeräts in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Gebrauchtgeräten gilt diese Beweislastumkehr ausdrücklich nicht, hier muss vom BUSINESS-Kunden ein eventueller Sachmangel unverzüglich mitgeteilt werden. 

Wichtige Anmerkung: Unabhängig von Ihren rechtlichen Gewährleistungsansprüchen oder Herstellergarantiezusagen möchten wir Ihnen im nähPark erstklassigen Service bieten – und dazu zählen wir auch ein außergewöhnlich hohes Maß an Kulanzleistungen. Sprechen Sie uns einfach an...


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